Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
der Dipl.-Ing. Fritz Lichthart BGmbH
Die folgenden Bedingungen Ziff. 1.-12. gelten für Handelsgeschäfte mit unser Kunden, die keine Verbraucher i. S .d. § 13 BGB sind und ihren Sitz im Inland haben. Für Kunden mit Sitz im Ausland gilt zusätzlich Ziff. 13.
1. Geltungsbereich Allgemeines
1.1 Angebote, Lieferungen und Leistungen und erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Bedingungen wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde für den Widerspruch eine bestimmte Form vorgeschrieben hat.
2. Vertragsschluss, Besonderheiten im elektronischen Geschäftsverkehr
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Muster und Prospekte dienen lediglich als Anschauungsmaterial. Folglich sind Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten in unseren Verkaufsunterlagen nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.2. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Anweisungen durch den Kunden behalten wir uns die Anpassung unserer Produkte an eine spätere Normung vor. Dies schließt insbesondere die Zusammensetzung eingesetzter Materialien ein.
2.3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot).
Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen seit dem Tag seines Eingangs bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich in Schrift- oder Textform erfolgen oder durch Übersendung der bestellten Ware erfolgen.
2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, in dem die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist. Insbesondere bei Abschluss eines ordnungsgemäßen, kongruenten Deckungsgeschäfts ist eine Nichtbelieferung von uns nicht zu vertreten.
2.5. Im elektronischen Rechtsverkehr stellt die Zugangsbestätigung der Bestellung noch nicht die verbindliche Annahmeerklärung des Vertragsangebots dar, es sei denn, die Annahme wird in der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt.
2.6. Sofern eine Bestellung auf elektronischem Wege erfolgt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Im Übrigen werden die Informationspflichten des § 312 e Absatz I Nr. 1-3 BGB (Zurverfügungstellung technischer Hilfsmittel zur Beseitigung von Eingabefehlern, Zurverfügungstellung von Informationen nach den Informationspflichten VO, unverzügliche Zugangsbestätigung) ausgeschlossen.
3. Preisstellung, Verpackung, Versand, Teillieferung, Mehr- oder Minderlieferung
3.1. Unsere Angebotspreise sind freibleibend und unverbindlich, falls nicht ausdrücklich Festpreise angegeben worden sind. Die angegebenen Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Fracht, Versicherung und Transportverpackung sowie ausschließlich Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind stets die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertag ein Zeitraum von mehr als drei Monaten, so haben wir das Recht, die angemessene Anpassung der Preise zu verlangen, wenn außergewöhnliche, bei Vertragsabschluss nicht absehbare Erhöhungen von Löhnen, Vormaterial oder sonstige Kosten eintreten.
3.3. Bestätigte Preise eines Auftrages sind für Nachbestellungen gleichartiger Teile auf keinen Fall verbindlich.
3.4. Liegen für Verpackung und Versand keine ausdrücklichen Weisungen des Kunden vor, so behalten wir uns die Wahl der Verpackung und des Transportweges vor.
3.5. Transportverpackungen sind nach Maßgabe der Verpackungsverordnung an uns zurückzugeben. Verpackungsmaterial, das nicht der Rückgabe nach Verpackungsverordnung unterliegt, berechnen wir zu Selbstkosten, es wird bei frachtfreier Rücklieferung von uns zurückgenommen.
3.6. Setzt sich ein Auftrag aus mehreren Teillieferungen zusammen, so gilt jede Lieferung als gesondertes Geschäft. Zu Teillieferungen sind wir in zumutbarem Umfang ohne vorherige Absprache berechtigt.
3.7. Wenn und soweit Massenartikel Gegenstand des Kaufvertrages sind, gilt eine Überschreitung oder Unterschreitung der Bestellmenge um 5 % als vertragsgemäße Erfüllung.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen ab Wareneingang mit 2 % Skonto oder binnen 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Kunde hat die Vertragspflicht, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Formalitäten in Zahlungsverzug.
4.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
4.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle der Zahlung durch Papiere, deren Hereinnahme wir uns im Einzelfalle vorbehalten, gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn das Papier eingelöst wird.
4.4. Der Kunde hat eine Geldschuld während des Verzuges mit 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.
4.5. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns nach Vertragsabschluss andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, und zwar auch dann, wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4.6. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
5. Lieferfristen, Lieferverzögerungen, Selbstbelieferungsvorbehalt
5.1. Lieferfristen beginnen mit dem Tage, an dem die ausdrückliche Vereinbarung darüber zustande kommt. Sollten dabei noch Einzelheiten der Ausführung offenbleiben, die nach Ansicht auch nur einer der Parteien regelungsbedürftig sind, so beginnen Lieferfristen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Ist die Lieferung nach Pflichtenheft des Kunden vereinbart, so beginnen die Lieferfristen nicht vor Übergabe des vollständigen Pflichtenheftes.
5.2. Die Einhaltung der Lieferfristen/-termine setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw.), auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten.
5.4. Wenn die Behinderung länger als 2 Kalendermonate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
5.5. Auf die in Ziff. 5.3 und 5.4 genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich vom Eintritt dieser Ereignisse benachrichtigen.
5.6. Für Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Auch in diesem Falle ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.7. Sollten wir durch von uns nicht zu vertretende Umstände von unseren Vorlieferanten nicht beliefert werden, so sind der Kunde und wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche stehen in diesem Falle keiner der Vertragsparteien zu.
6. Versand und Gefahrübergang
6.1. Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW INCOTERMS 2010). Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder unsere Lager zwecks Versendung verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Wahl der Ver¬san¬dart bleibt uns überlassen, es sei denn, der Kunde hat diesbezüglich ausdrückliche Weisungen erteilt. Bei Transportschäden ist sofort nach Erhalt der Sendung eine rechtsverbindliche Bruchbescheinigung durch den Spediteur bzw. die Bundesbahn auszustellen.
6.2. Eine Transportversicherung schließen wir grundsätzlich nicht ab.
6.3. Im Falle der Selbstabholung hat der Kunde Ware, die ihm versandbereit gemeldet wurde, unverzüglich abzuholen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht innerhalb von drei Werktagen nach Meldung der Versandbereitschaft nach, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu versenden oder einzulagern. Versandbereit gemeldete Ware wird als geliefert berechnet. Mit der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Kunden über.
7. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadensersatz
7.1. Wir übernehmen für die von uns gelieferte Ware die Gewährleistung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen, die abschließend die Gewährleistungsregeln enthalten und die sonstigen Gewährleistungsansprüche sowie weitergehende Schadensersatzansprüche jeglicher Art, also z. B. vertragliche und auf unerlaubter Handlung beruhende, ausschließen.
Bei Handelsware bleiben eventuelle Herstellergarantien von diesen Bestimmungen unberührt.
7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere technischen Merkblätter und Hinweise nicht befolgt, so entfällt die Gewährleistung, wenn nicht der Käufer nachweist, dass der gerügte Mangel nicht auf diesen Umständen beruht.
7.3. Der Kunde hat eine ordnungsgemäße Wareneingangskontrolle durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen und dabei den Mangel genau zu bezeichnen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen und dabei genau zu bezeichnen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt seiner Feststellung und die Rechtzeitigkeit seiner Rüge.
7.4. Im Falle berechtigter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl Nacherfüllung leisten durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.5. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung des Kunden fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit der Leistung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7.6. Die Haftung für reine Vermögensschäden ist begrenzt auf den dreifachen Kaufpreis der schadensursächlichen Lieferung. Im Übrigen ist jeglicher Schadensersatzanspruch begrenzt auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
7.7. Maßgeblich für die vertragsgemäße Beschaffenheit der von uns zu liefernden Ware ist mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung nur unsere Produktbeschreibung und - soweit vorhanden - die vereinbarten technischen Liefervorschriften. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsbeschreibung der Ware dar.
7.8. Ausgeschlossen ist, sofern wir aufgrund entsprechender Vorgaben des Kunden arbeiten, die Haftung für die Eignung des Produktes im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck unseres Produktes, deren sachgemäße Konstruktion, die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Bauartvorschriften sowie die Eignung des Werkstoffes.
7.9. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
7.10. Warenrücksendungen, die nicht durch Mängel der Ware bedingt sind, werden von uns nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung akzeptiert. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Zurückgegebene Ware werden wir zu den ehemaligen Einkaufspreisen abzüglich eines branchenüblichen Abschlages von 15 % für Wareneingangskontrolle, Lagerung und kaufmännisches Handling gutschreiben.
8. Haftungsbeschränkungen
8.1. Bei leichtfahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
8.2. Bei sonstigen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder im Falle uns zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
8.4. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware. Das gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder im Falle uns zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung - einschließlich Zinsen und Kosten - behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Kunde ist auf unsere Anforderung zur besonderen Lagerung und Versicherung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware verpflichtet und hat uns auf Wunsch hierüber Nachweis zu führen.
9.2. Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware - auch weiterverarbeitet - im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen und hat uns von erfolgten Pfändungen Dritter oder sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich Nachricht zu machen.
10. Geschäftsgeheimnisse
Der Kunde ist ebenso wie wir verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung wechselseitig bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Zeichnungen, Modelle, Schablonen Muster und ähnliche Gegenstände dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmung zulässig.
11. Datenschutz
Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch eine Datenverarbeitungsanlage unterstützt. Demgemäß werden die Daten des Kunden (Anschrift, Lieferprodukte, Liefermengen, Preise, Zahlungen, Stornierungen usw.) in einer automatisierten Datei erfasst und bis zum Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert. Von dieser Speicherung erhält der Kunde hiermit Kenntnis. Rechtsgrundlage: §§ 28,33 BDSG.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist das für Lüdenscheid zuständige Gericht.
13. Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Auf Geschäfte mit Kunden, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) Anwendung soweit sie nicht durch die vorstehenden Bedingungen ergänzt oder abgeändert wird.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lüdenscheid, jedoch können wir den Kunden unbeschadet der Rechtswahl auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
Stand Februar 2015